Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen, Verträge, Willenserklärungen, Lieferungen und Leistungen zwischen uns und unseren Kunden. Der Kunde erkennt diese AGB durch Auftragserteilung und durch Entgegennahme der Leistung/Lieferung als bindend an.
Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen bedürfen der Textform, ebenso die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
2. Angebot, Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Durch Beauftragung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf oder der Ausführung einer Leistung ab. Der Vertragsschluss kommt zustande durch unsere Annahme dieses Angebotes mittels Auftragsbestätigung in Textform.
3. Preise
Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. Zahlungen
Beratungstermine, Sattelanproben sowie Sattelkontrollen und -anpassungen sind sofort bzw. bei Lieferung des bearbeiteten Sattels vor Ort in bar zu bezahlen. Ansonsten sind Rechnungen, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungszugang auszugleichen.
Bei allen Bestellungen, insbesondere dem Kauf eines Sattels, sind wir berechtigt, vom Kunden eine Anzahlung im Voraus zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung liegt in unserem Ermessen.
5. Lieferung
Bei Vertragsschluss mitgeteilte voraussichtliche Liefertermine sind unverbindlich. Höhere Gewalt, unvorhersehbare, schwerwiegende Betriebsstörungen verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Über den Eintritt einer solchen Verzögerung wird der Kunde unverzüglich unterrichtet.
Falls wir eine vereinbarte Leistungs- oder Lieferfrist aus anderen Gründen nicht einhalten können, hat der Kunde uns schriftlich in Verzug zu setzen und eine nach Art und Umfang der Leistung angemessene Nachfrist zu gewähren. Der Kunde kann Schadenersatz wegen Verzuges nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geltend machen.
Wir sind zu Teilleistungen berechtigt, soweit sie für den Kunden zumutbar sind. Sie werden erst nach vorheriger Mitteilung an den Kunden ausgeführt.
6. Gewährleistung
Erkennbare Mängel der Kaufsache oder Leistung sind unverzüglich nach Lieferung, spätestens nach 7 Tagen, verborgene Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich per Brief oder E-Mail gerügt werden.
Bei Mängelrügen muss uns Gelegenheit zur Prüfung an Ort und Stelle gegeben werden. Bei berechtigter, fristgerechter Mängelrüge erhält der Kunde nach unserer Wahl Nachbesserung, Umtausch oder Warengutschrift. Ergibt die Prüfung vor Ort, dass die Mängelansprüche nicht berechtigt sind, werden dem Kunden Arbeitszeit und Anfahrt in Rechnung gestellt.
Wir haben das Recht zur zweimaligen Nachbesserung. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann Herabsetzung der Vergütung bzw. Rückgängigmachung des Vertrages verlangt werden. Ein weitergehender Schadenersatz wegen mangelhafter Lieferung ist nur für den Fall der groben Fahrlässigkeit oder Vorsatz möglich, für den Fall der leichten Fahrlässigkeit ist er ausgeschlossen.
Die Verjährungsfrist für die Gewährleistung beträgt zwei Jahre ab Übergabe der Kaufsache an den Kunden, bei gebrauchten Sachen abweichend von der gesetzlichen Regelung ein Jahr. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Verjährungsfrist bei neu hergestellten Sachen ein Jahr, bei gebrauchten Sachen ist die Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Bei reinen Reparaturarbeiten an Kundeneigentum beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.
7. Sattelkauf, Sattelanpassung
Da verschiedene nicht von uns zu beeinflussende Faktoren Auswirkungen auf die Sattellage haben und sich sowohl der Körperbau des Pferdes als auch die Beschaffenheit des Sattels (insbesondere der Sattelkissen) durch den Gebrauch im Laufe der Zeit verändern können, kann die Passgenauigkeit eines neu angepassten Sattels nur zum Zeitpunkt der Übergabe garantiert werden.
Anpassungen und Änderungen am Sattel, die durch körperliche Veränderung des Pferdes z. B. infolge von Wachstum, Muskelaufbau/-abbau, Training, Reiterwechsel o.ä. notwendig werden, sind nicht Bestandteil der Gewährleistung. Die Gewährleistung ist weiterhin ausgeschlossen, soweit es die Folgen unsachgemäßer Handhabung, Lagerung, Pflege oder Reparaturarbeiten Dritter betrifft.
Da es sich bei Leder um ein Naturprodukt handelt, bleiben geringfügige Abweichungen oder Unregelmäßigkeiten in Farbe und Struktur vorbehalten. Wir können keine Gewährleistung für Fehler oder Unreinheiten im Leder selbst oder für die übliche Abnutzung durch den Gebrauch übernehmen. Für Reklamationen ist kundenseitig ein Gutachter zu bestellen, der eine übermäßige Abnutzung des Leders bestätigt.
Bei Maßsätteln sind allein die zum Zeitpunkt der Vermessung genommenen Maße ausschlaggebend. Veränderungen von Pferd und Reiter zwischen dem Zeitpunkt der Vermessung und der Übergabe des Produktes können nicht zugrunde gelegt werden.
Je nach Exterieur des Pferdes kann es auch bei Neu- bzw. Maßsätteln notwendig sein, die Passform durch entsprechende Unterlagen zu ergänzen. Dies stellt keinen Mangel des Sattels dar. Der Sattel muss, wie beim Termin besprochen, mit dem entsprechenden Zubehör verwendet werden. Sieht der Kunde eigenständig und ohne Absprache von dessen Nutzung ab, kann kein Mangel im o.g. Sinne geltend gemacht werden.
8. Haftung
Für zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir ohne Einschränkung in allen Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme der Garantie für die Beschaf¬fenheit des Kaufgegenstandes und in allen anderen gesetzlich geregelten Fällen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
9. Widerruf, Kaufrücktritt
Der Kunde hat ein gesetzliches Widerrufsrecht und kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Sattels ohne Angabe von Gründen schriftlich per Brief oder E-Mail widerrufen. In diesem Fall werden aufgrund des Arbeitsaufwands und/oder der Wertminderung des Sattels 20% des Kaufpreises nicht zurück erstattet.
Individuell nach Kundenwunsch angefertigte Waren sind als Sonderanfertigung vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.
10. Eigentumsvorbehalt
Alle Waren bleiben unser Eigentum, bis der Kaufpreis einschließlich Zinsen und sonstigen Auslagen bezahlt ist oder solange wir noch Ansprüche an den Käufer haben.
11. Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Kaufsache geht mit der Übergabe an den Käufer auf den Käufer über. Kann die Lieferung aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin erfolgen, so geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem ihm die Anzeige über die Lieferbereitschaft zugegangen ist.
12. Eigentums- und Urheberrechte
Eigentums- und Urheberrechte an von uns erstellten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Entwürfen und Berechnungen bleiben vorbehalten. Derartige Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
13. Datenschutz
Wir weisen darauf hin, dass wir im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs anfallende personenbezogene Daten unserer Kunden im Sinne des Datenschutzgesetzes speichern und verarbeiten.
14. Schlichtung, Streitbeilegung
Bei Meinungsverschiedenheiten sind nur Sachverständige zur Beurteilung von Leistungs- und Lieferungsmängeln zugelassen, die für das Sattler- und Feintäschner-Handwerk öffentlich bestimmt sind. Sollte sich bei der Prüfung herausstellen, dass unberechtigte Beanstandungen vorgebracht wurden, hat der Auftraggeber die verursachten Kosten zu tragen.
Wir beteiligen uns nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.
15. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Kunden. Ist der Kunde Unternehmer, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz der Sattlerei, sofern nicht gesetzlich zwingend ein davon abweichender Gerichtsstand vorgeschrieben ist.
16. Sonstiges und Schlussbestimmungen
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Änderungen, Druckfehler und Irrtümer jeglicher Art behalten wir uns vor. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen in ihrer Gültigkeit hiervon unberührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Regelung durch eine Bestimmung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen am nächsten kommt.
(Stand: Januar 2022)